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»Leben braucht Freude«

Autor: gestaltungsfrage

Gesuch an Bischof Gebhard Fürst

Gesuch der Aktionsgemeinschaft für das Leben e.V. an Bischof Dr. Gebhard Fürst, Diözese Rottenburg-Stuttgart

Hochwürdigster Herr Bischof Fürst,

wir ersuchen Sie, Hochwürdigster Herr Bischof Fürst darum, dass „Ostern“, das Hochfest der Christenheit, sowie sämtliche Gottesdienste und Kirchenfeste, wieder uneingeschränkt gefeiert werden dürfen und können und dass so wichtige Sakramentalien, wie das Weihwasser, mit dem wir uns beim Eintritt in das Gotteshaus zum Zeichen der Tauferneuerung bekreuzigen und welches auch den Armen Seelen Trost spendet, wieder eingesetzt und verwendet werden.

Öffnen Sie die Kirchtüren für alle Gläubigen, denn Jesus Christus ist unser Heiland und „Heiler“ der in Realpräsenz dafür Sorge trägt, dass Gläubige, welche die Heilige Messe besuchen, mit Sicherheit nicht zu Schaden kommen werden.

Wer Tote auferwecken und Aussätzige heilen kann, kann auch ein Virus neutralisieren und die Menschen dagegen immunisieren.

Jesus sagt: „Hättet ihr Glaube nur so groß wie ein Senfkorn, ihr könntet Berge versetzen!“ oder „ Dein Glaube hat Dir geholfen!“ Doch – wo bleibt der Glaube und das Gottvertrauen unserer Hirten (Bischöfe und Priester)?

Im Vertrauen auf Gottes Allmacht sind wir Gläubigen davon überzeugt, dass diese „Pandemie“ nur durch einen tiefen Glauben an Jesus Christus, unseren Retter und Erlöser und die von Ihm eingesetzten Sakramente und unser intensives Gebet, überwunden werden kann.

Wir Gläubigen erwarten von der Katholischen Kirche ein entschiedenes Eintreten für die Glaubenswahrheit, die Glaubensfreiheit und einen umfassenden Schutz bei der Ausübung unseres Glaubenslebens in den Sakramenten.

Eine Zensur durch Verbote und die anhaltende Verunstaltung unserer Glaubensgüter und der Hl. Sakramente ist nicht mehr länger hinnehmbar. Die Heilige Messe muss allen Gläubigen wieder würdig und uneingeschränkt zugänglich gemacht werden.

Die Kommunionspendung und der Kommunionempfang müssen wieder würdig und ohne Auflagen möglich sein (Kirchenrecht).

Es wäre ein großes Signal an uns Gläubige sowie auch an die Politik und die Welt, wenn Sie, Hochwürdigster Herr Bischof Fürst, in dieser Zeit der schweren Bedrängnis, unsere Diözese erneut der Muttergottes, in einer feierlichen Weihe-Zeremonie, weihen würden, wie dies einst unser „Bekenner-Bischof“ Joannes Baptista Sproll erfolgreich getan hat.

Die Kirche darf niemals einem staatlichen „Unrechtsdiktat“ Folge leisten! Der Staat hat in der Gestaltung der Glaubensausübung keinerlei Mitspracherecht. Hier ist die Standhaftigkeit der Bischöfe gefragt.

Es geht für uns Christen schließlich vorrangig um das „Ewige Leben“, welches es zu erlangen gilt. Mit Feigheit durch Anpassung an den Zeitgeist, kann kein Sieg errungen werden.

Seit wann haben die Hirten unserer Kirche nicht mehr das Seelenheil der ihnen anvertrauten „Schäfchen“ im Auge? Seit wann ist in der Kirche „Irdisches“ und „Weltliches“ wichtiger als der Himmel?

Unsere Katholische Kirche wird unglaubwürdig, wenn sie mehr dem Zeitgeist huldigt, anstatt Trost und Hoffnung durch die Hl. Sakramente und die Segnungen unserer Kirche zu spenden. Einer „Übergriffigkeit“ des Staates in die Glaubensausübung und die Sakramenten-Spendung muss, von Seiten der Katholischen Kirche, entschieden entgegengetreten werden.

Wenn unsere Bischöfe und Priester uns Gläubige im Stich lassen, anstatt in Krankenhäusern und Altersheimen die Sterbesakramente zu spenden oder wenn sie die Kirchen teilweise zusperren und den Gläubigen den Zutritt zur Hl. Messe und zu den Sakramenten verwehren, ist dies das größte Armutszeugnis, das sie sich selbst ausstellen können.

Aufstehen für das Leben und für unseren Christlichen Glauben, ist unser aller Verpflichtung.

Jesus sagt auch: „Sorget, aber sorget nicht ängstlich!“

„Wer nicht gekämpft trägt auch die Kron‘, des Ew‘gen Lebens nicht davon“, singen wir in einem Kirchenlied.

Kämpfen wir also gemeinsam, im Gebet verbunden, für die Rechte und den Schutz aller Getauften in unserer geliebten Heiligen Katholischen Kirche.

Hochwürdigster Herr Bischof Fürst, ich wünsche Ihnen viel Kraft und Gottes Segen für Ihr schweres Amt in schwieriger Zeit, sowie den Beistand des Heiligen Geistes und der Muttergottes in allen Entscheidungen und verbleibe

mit frohen Ostergrüßen

Ihre
Maria Hartel
Vorsitzende.

35-jähriges Vereinsjubiläum

An alle Mitglieder, Freunde und Förderer der Aktionsgemeinschaft für das Leben e.V.

Einladung zu unserem 35-jährigen Vereinsjubiläum

Festgottesdienst mit Primizsegen
am Samstag, den 14. November 2020 um 14.00 Uhr
in der Schlosskirche St. Katharina zu Wolfegg
Zelebrant: H.H Priester Vitus Graf von Waldburg-Zeil

Anschließend: Mitgliederversammlung
um 15.00 Uhr im Gasthof zur Post in Wolfegg

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht der Vorsitzenden
3. Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
4. Bericht des Kassenprüfers
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wahlen
7. Verschiedenes (Anträge, Aussprache) mit gemütlichem Ausklang

Wegen der derzeitigen Corona-Bestimmungen und um entsprechend planen zu können, bitte ich um Anmeldung, entweder per Telefon (07525-1508) oder per Telefax (07525-9202043) oder um kurze schriftliche Rückmeldung an die Vorsitzende.

Ich würde mich freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen

Ihre Maria Hartel

Schein-­Beratung

Zum Fernsehfilm „Ich will (k)ein Kind von Dir“, ARD, 17. März 2017
Offener Brief an die ARD-­Intendantin Karola Wille

Im genannten Film, von der ARD verharmlosend als Beziehungskomödie angekündigt, ist eine Szene enthalten, die die Pflichtberatung der zur Abtreibung entschlossenen Hauptdarstellerin zeigt. Dabei wird der Eindruck erweckt, als sei die Ausstellung des „Scheins“ eine rasche Formalie. Keine Fragen nach der Konfliktsituation, keine Information über Hilfen, dafür der kurze Griff zum Stempel – so schnell, so einfach geht das, will man dem Drehbuch von Katrin Bühring (Regie: Ingo Rasper) glauben.

Im letzten Moment, dramaturgisch geschickt, entscheidet sich die Protagonistin doch noch für das Kind – nach einer psychologisierenden Bemerkung der das Abtreibungsmedikament verabreichenden Ärztin. Dieser einzigen problematisierenden Einlassung wird allerdings der allgewaltige Satz der Ärztin vorangestellt: „Sie allein entscheiden. Es gibt einen tiefen Respekt von allen für Ihre Entscheidung.“

Mit großer Raffinesse wird in diesem Film die Mein-­Bauch-­gehört-­mir-­Ideologie propagiert – unter bewusster Ausblendung der rechtlichen und moralischen Schranken. Und das im öffentlich-­‐rechtlichen Fernsehen! Einem Millionenpublikum wird suggeriert: „Sie allein entscheiden!“

Sehr geehrte ARD-­Intendantin Frau Prof. Dr. Karola Wille, wir protestieren gegen diese bagatellisierende Darstellung.

Gerhard Reischmann, Bad Wurzach
Maria Hartel, Aulendorf für die Aktionsgemeinschaft für das Leben e. V.

Bischof Mixa kommt nach Wolfegg

Dr. Walter Mixa (Bild), emeritierter Bischof von Augsburg, kommt nach Wolfegg.

Auf Einladung der Christdemokraten für das Leben (CDL-Bezirk Südwürttemberg-Hohenzollern) zelebriert er am kommenden Dienstag, 11. Oktober, in der Schlosskirche eine Heilige Messe in den Anliegen des Lebensschutzes (Beginn: 18.00 Uhr). Anschließend spricht er im Gasthof „Zur Post“ zum Thema „Ist der Mensch ein Zufallsprodukt der Natur oder doch ein geliebtes Abbild Gottes, aus Gottes Liebe erschaffen?“ Der Vortrag beginnt um 19.30 Uhr. Es wird ein Kostenbeitrag von 2 € erhoben. (rei)

CDL-Jahresversammlung in Wolfegg

Die Christdemokraten für das Leben (CDL), Bezirk Südwürttem-berg-Hohenzollern, halten ihre Jahreshauptversammlung mit Neuwahl des Bezirksvorstandes am kommenden Dienstag, 11. Oktober, 16.00 Uhr, im Gasthof „Zur Post“ in Wolfegg, ab.

1. Begrüßung durch die Bezirksvorsitzende

2. Wahl des Tagungspräsidiums und Wahlleiters

3. Wahl einer Stimmzählkommission

4. Rechenschaftsbericht der Bezirksvorsitzenden und Kassenbericht

5. Aussprache

6. Entlastung des Bezirksvorstandes

7. Neuwahlen des Bezirksvorstandes

8. Anträge / Vorschläge zur zukünftigen Arbeit des Bezirksverbandes, Diskussion

9. danach, um 18.00 Uhr, Heilige Messe in der Schlosskirche, Hauptzelebrant Bischof Dr. Walter Mixa

10. Um 19.30 Uhr öffentlicher Vortrag des Bischofs imGasthof „Zur Post“ Ich hoffe auf eine zahlreiche Beteiligung der Mitglieder und weitere Vorschläge für ,den Bezirksvorstand.

Bittgottesdienst in der Wallfahrtskirche Pfärrich

Am Samstag, 2. Juli, dem Fest „Mariä Heimsuchung“, wird die Heilige Messe in Pfärrich für den Schutz des Lebens gefeiert.Sie beginnt um 17.00 Uhr. Zelebrant ist Pfarrer Dr. Claus Blessing.

Dazu laden die Aktionsgemeinschaft für das Leben, die Christdemokraten für das Leben und der Kath. Aktionskreis für das Leben sehr herzlich ein. Nach dem Gottesdienst ist Gelegenheit zum Austausch und zur Begegnung im Gasthaus „Ochsen“ in Pfärrich.

„Im Einvernehmen mit dem lieben Gott“

Bernhard Müller zum Tod von Johanna Gräfin von Westphalen

Als ich sie im Januar 1988 zum ersten Mal traf und in ihrem Haus Laer ein ausführliches Interview mit ihr führte, nahm ich einen ersten persönlichen Eindruck mit: „wahrer Adel“. Diese Einschätzung habe ich in den vielen späteren Begegnungen mit ihr nie verloren. Damals erschien eine PUR-Titelgeschichte über diese einzigartige Frau mit der zeitlos gültigen Aussage: „Die mutige Gräfin“. Jetzt ist Johanna von Westphalen am 21. Januar 2016 gestorben.Als engagiertes CDU-Mitglied gründete sie mit anderen Unionspolitikern 1985 die „Christdemokraten für das Leben“ und übernahm deren Vorsitz. Schon damals gehörte Courage dazu, gegen den Willen der Parteiorberen innerhalb der Union eine Lebensrechtsbewegung zu schaffen. 1987 trat sie von ihrem Posten als stellvertretende Bundesvorsitzende des „Sozialdienstes katholischer Frauen” (SKF) zurück, weil sie es nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren konnte, dass durch diesen kirchlichen Verband im Rahmen des § 219 Beratungsscheine ausgestellt wurden, die nur dazu dienten, straffrei abzutreiben. Dafür wurde sie von vielen „Freunden“ aus der CDU und der katholischen Kirche angegriffen und verunglimpft. Nur ein Jahr später gründete sie die Stiftung „Ja zum Leben“. Diese vergibt u.a. jährlich einen Stiftungspreis an Persönlichkeiten, die sich besonders für den Lebensschutz ungeborener Kinder und die Belange der Familie einsetzen. Zu den Preisträgern zählen Christa Meves, Helmut Matthies, die verstorbene Schriftstellerin Karin Struck und viele andere Publizisten und Einrichtungen. Die Gräfin war auch Mitglied im Kuratorium des „Forums deutscher Katholiken“, das jährlich den Kongress „Freude am Glauben“ veranstaltet sowie im Vorstand des Hilfswerks „Kirche in Not“. Johanna Gräfin von Westphalen stammte aus der Grafenfamilie Galen aus dem Münsterland. Sie war die Tochter von Christoph Bernhard Graf von Galen und Marie-Sophie Gräfin von Galen, geborene Kinsky von Wchinitz und Tettau. Der mutige Münsteraner Kardinal Clemens August Graf von Galen, der Adolf Hitler wie kein zweiter Kirchenmann die Stirn bot und sich gegen Euthanasie und den Holocaust einsetzte, war ihr Großonkel. Zwar gehörte sie fast 20 Jahre dem Landesvorstand der CDU in Nordrhein-Westfalen an, mit ihrer Partei ging sie dennoch auch immer wieder kritisch ins Gericht. Parteisoldat wollte sie nie sein. Obwohl Johanna Gräfin von Westphalen alles andere als publikums- oder geltungssüchtig war, wurden ihr zahlreiche Ehrungen zuteil. Etwa das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und das Großkreuz des Päpstlichen Ritterordens des heiligen Gregors des Großen. Sie versuchte stets jedes Aufsehen um ihre Person zu vermeiden, folgte freilich dennoch konsequent ihrem Gewissen, selbst wenn sie dadurch ins Rampenlicht der Öffentlichkeit geriet. Ohne jeden Anflug von Fanatismus trat sie ein Leben lang für die Ungeborenen ein. Nicht nur ihr Vorname erinnert an die Jungfrau von Orléans. Für die Mutter von sechs Kindern war „Abtreibung das Ärgste, was der Mensch in friedlichen Zeiten tun kann“. Gegen Kindestötung ist sie stets aufgetreten, immer hat sie für das Leben gekämpft. Die Kraft dazu gab ihr der Glaube und das tägliche Gebet. Ob ihr die Arbeit nicht zuviel werde und sie nicht manchmal Zweifel über deren Sinn habe, frug ich sie schon vor 20 Jahren. Johanna von Westphalen, Deutschlands noble, engagierte und aufrichtige Anwältin und Streiterin für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder anwortete darauf: „Nein, im Gegensatz zu allem, was ich sonst so tue, kann ich mir doch hier ganz getrost sagen: Das tust du wenigstens wirklich im Einvernehmen mit dem lieben Gott.“ Mir scheint gewiss: Auch jetzt wird sie im Einvernehmen mit ihrem Schöpfer sein.

Aus: PUR-magazin 2/2016

Johanna Gräfin von Westphalen ist tot

Sie starb völlig unerwartet in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar 2016.

Ihr Tod ist ein großer Verlust und ein großer Schmerz. Wenn ich einen integren Mensch nennen sollte, dann würde sofort Johanna vor mir stehen. Dies sind einige der Synonyme die der Duden für „integer“ nennt, und alle treffen zu: 

Anständig, aufrecht, beständig, charakterfest, charaktervoll, ehrenhaft, ehrenwert, korrekt, redlich, unbeirrbar, unbescholten, unbestechlich, unerschütterlich, untadelig, vertrauenswürdig, loyal, rechtschaffen. 

Ihr Adel war ein Adel der Seele. Mit ihrem Vermögen diente sie dem Reich Gottes.Sie reißt ein Loch ins katholische Gewebe. Nicht zu zählen sind die Werke, für die sie die Schirmherrschaft übernommen hatte, um so mit ihrem guten Namen für das gute Werk zu bürgen. 

DANKE JOHANNA ! FARE WELL ! 

Gabriele Kuby

Pfärrich: Heilige Messe mit Pfarrer Dr. Schniertshauer

Zum Fest „Mariä Heimsuchung“ findet am kommenden Mittwoch, 1. Juli, in der Wallfahrtskirche in Pfärrich (bei Amtzell) ein Gottesdienst in den Anliegen des Lebensschutzes mit Pfarrer Dr. Schniertshauer statt.

Beginn ist um 19.00 Uhr. Zu Begegnung und gemütlichem Zusammensein ist danach Gelegenheit im „Ochsen“. Es laden ein die Aktionsgemeinschaft für das Leben, die Christdemokraten für das Leben und der Kath. Aktionskreis für das Leben.    Unser Bild (Foto: bm) zeigt Maria Hartel (Aulendorf), die Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft.

Die Ehe ist höherwertig und nicht ohne Grund vom Grundgesetz geschützt

Die Diskussion um die sogenannte „Homo-Ehe“ hat mittlerweile in allen Bevölkerungsschichten hohe Wellen geschlagen. Die Befürworter ereifern sich nicht mehr nur über die Diskriminierung unterschiedlicher geschlechtlicher Partnerschaften, sondern jetzt im Besonderen auch um die Gleichstellung mit dem Institut der Ehe.

 Man kann diese Einstellung in gewisser Weise insofern nachvollziehen, als die Befürworter der Gleichstellung in der Ehe etwas Höherwertiges vermuten als in der nunmehr auch gesetzlich verankerten Lebenspartnerschaft.

Die Ehe ist nun einmal tatsächlich etwas Höherwertiges, welches das Grundgesetz unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Zu der im Wesentlichen erreichten materiellen Gleichstellung wird nun auch vehement die Gleichstellung zu Ehe und Familie gefordert. Dem Gesetzgeber soll quasi durch die Hintertür ein neuer Ehebegriff unterschoben werden und gerade dieser Gesetzgeber ist im Begriff, dies auch nachzuvollziehen.

Wenn nun die Lebenspartnerschaft der Ehe vollinhaltlich gleichgesetzt würde, erhebt sich die berechtigte Frage, ob jetzt die Lebenspartnerschaft eine Ehe ist oder einfach umgekehrt die Ehe bloß eine Lebenspartnerschaft. Der Staat und wir alle müssten uns fragen lassen, was nun eigentlich der Schutz der staatlichen Ordnung nach Art. 6 GG für diese Art der Lebenspartnerschaft sein soll. Sie hat ja für die Gemeinschaft dann eigentlich keine Bedeutung mehr.

Schutz bedeutet Abwehr von Gefahren. Hier geht es nicht nur um materielle Förderung, sondern um den Schutz einer staatstragenden Institution, die man ja nur in der ehelichen, auf Dauer ausgerichteten Verbindung von Mann und Frau mit dem potentiellen Wunsch nach Kindern und einigermaßen geordneten Familienverhältnissen sehen kann. Gerade hierin ist das Höherwertige der Ehe nach dem Schöpfungswillen und dem Naturrecht gegenüber allgemeinen Lebenspartnerschaften gegeben. Ehe und Familie in diesem Sinne sind nun einmal die Grundlage des Bestandes eines Volkes und stehen daher zu Recht unter dem besonderen Schutz der Gemeinschaft.

Wenn der Staat sich aus dieser Schutzverpflichtung zurückzieht, wird ihm langfristig die Basis für den Fortbestand entzogen. Das alte Rom hat die Verbindung von Mann und Frau als „Matrimonium“ bezeichnet im Hinblick auf die besondere Bedeutung der verheirateten Frau als Mutter („Mater“) als Grundlage gesicherten Fortbestandes menschlichen Lebens. Das sollte heute genauso gelten und schutzbedürftig sein.

Dr. Joseph Waldburg-Zeil, Wangen