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»Leben braucht Freude«

10. November 2022

Leserbrief

zu Lebensschutz oder Belästigung“, SZ v. 2.11.22

Wenn Bundesinnenministerin Lisa Paus (Grüne) Rosenkranzgebete auf Gehsteigen vor Abtreibungs-Kliniken durch einen Gesetzentwurf verbieten will und behauptet, diese seien nicht durch den Demonstrationsschutz geschützt, sondern Akte der Bedrohung, dann zeigt dies dann doch in aller Offenheit, was unsre Ampelregierung für ein Demokratieverständnis hat. Nicht die zur Schwangerenberatung oder zu einer Abtreibungs-Klinik gehenden Frauen sind in erster Linie gefährdet, sondern das ungeborene Leben in ihrem Leib!

Dass Abtreibung ein Unrecht ist, besagt schon §218 ganz klar . Doch der Begriff „Unrecht“ passt unserer Ampelregierung natürlich nicht, drum sind Bestrebungen von ihr im Gange, den §218 abzuschaffen!

Dass die Aktion „40 Tage für das Leben (beten)“  der Lebensschützer, weder von unserer Diözese, noch von Dekanaten unterstützt wird, ist sehr bedauerlich, überrascht aber nicht. 

Für viele Frauen, die im Begriff waren abzutreiben und sich dann doch für ihr Kind entschieden haben, ist gerade dieses Kind  im Alter zu einer großen Hilfe und Stütze geworden!

Und wer denkt an die vielen Frauen, die unter dem Postabortionssyndrom ihr ganzes Leben lang leiden, die nicht mehr glücklich sein können?

Seit 1974 sind in Deutschland etwa sieben bis acht Millionen Kinder im Mutterleib getötet worden, eine grauenhafte Zahl! Wer wundert sich da noch, dass uns an allen Ecken und Enden Fachkräfte fehlen?Unsere Gesellschaft sinkt immer tiefer. Sie tötet ihre eigenen Kinder und geht dadurch selbst zugrunde! Wir haben nur noch eine Chance: Rückkehr zu Gottes Gebot: „Du sollst nicht töten“ !

Mit freundlichen Grüßen

Anton Geray, 88285 Bodnegg