Die Ehe ist höherwertig und nicht ohne Grund vom Grundgesetz geschützt
Die Diskussion um die sogenannte „Homo-Ehe“ hat mittlerweile in allen Bevölkerungsschichten hohe Wellen geschlagen. Die Befürworter ereifern sich nicht mehr nur über die Diskriminierung unterschiedlicher geschlechtlicher Partnerschaften, sondern jetzt im Besonderen auch um die Gleichstellung mit dem Institut der Ehe.
Man kann diese Einstellung in gewisser Weise insofern nachvollziehen, als die Befürworter der Gleichstellung in der Ehe etwas Höherwertiges vermuten als in der nunmehr auch gesetzlich verankerten Lebenspartnerschaft.
Die Ehe ist nun einmal tatsächlich etwas Höherwertiges, welches das Grundgesetz unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Zu der im Wesentlichen erreichten materiellen Gleichstellung wird nun auch vehement die Gleichstellung zu Ehe und Familie gefordert. Dem Gesetzgeber soll quasi durch die Hintertür ein neuer Ehebegriff unterschoben werden und gerade dieser Gesetzgeber ist im Begriff, dies auch nachzuvollziehen.
Wenn nun die Lebenspartnerschaft der Ehe vollinhaltlich gleichgesetzt würde, erhebt sich die berechtigte Frage, ob jetzt die Lebenspartnerschaft eine Ehe ist oder einfach umgekehrt die Ehe bloß eine Lebenspartnerschaft. Der Staat und wir alle müssten uns fragen lassen, was nun eigentlich der Schutz der staatlichen Ordnung nach Art. 6 GG für diese Art der Lebenspartnerschaft sein soll. Sie hat ja für die Gemeinschaft dann eigentlich keine Bedeutung mehr.
Schutz bedeutet Abwehr von Gefahren. Hier geht es nicht nur um materielle Förderung, sondern um den Schutz einer staatstragenden Institution, die man ja nur in der ehelichen, auf Dauer ausgerichteten Verbindung von Mann und Frau mit dem potentiellen Wunsch nach Kindern und einigermaßen geordneten Familienverhältnissen sehen kann. Gerade hierin ist das Höherwertige der Ehe nach dem Schöpfungswillen und dem Naturrecht gegenüber allgemeinen Lebenspartnerschaften gegeben. Ehe und Familie in diesem Sinne sind nun einmal die Grundlage des Bestandes eines Volkes und stehen daher zu Recht unter dem besonderen Schutz der Gemeinschaft.
Wenn der Staat sich aus dieser Schutzverpflichtung zurückzieht, wird ihm langfristig die Basis für den Fortbestand entzogen. Das alte Rom hat die Verbindung von Mann und Frau als „Matrimonium“ bezeichnet im Hinblick auf die besondere Bedeutung der verheirateten Frau als Mutter („Mater“) als Grundlage gesicherten Fortbestandes menschlichen Lebens. Das sollte heute genauso gelten und schutzbedürftig sein.
Dr. Joseph Waldburg-Zeil, Wangen